Corona Update 20.04.2020

– Das Betreuungsverbot wird zunächst bis zum 03.05.2020 verlängert und gleichzeitig werden die Ausnahmeregelungen ab dem 23.04. stufenweise erweitert.

– Dies beinhaltet, dass die Liste der systemrelevanten Berufe um einige wenige Tätigkeitsfelder, erweitert wurde (bei Bedarf Arbeitgeberbescheinigung erforderlich).

– Des weiteren dürfen ab dem 27.04. Kinder Alleinerziehender in die Betreuungsangebote aufgenommen werden, soweit keine andere Betreuung nach Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes möglich ist. Die genauen gesetzlichen Regelungen werden noch bekanntgegeben.

– Bitte informieren Sie sich über www.mags.nrw.de und www.mkffi.nrw.de

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