– Das Betreuungsverbot wird zunächst bis zum 03.05.2020 verlängert und gleichzeitig werden die Ausnahmeregelungen ab dem 23.04. stufenweise erweitert.
– Dies beinhaltet, dass die Liste der systemrelevanten Berufe um einige wenige Tätigkeitsfelder, erweitert wurde (bei Bedarf Arbeitgeberbescheinigung erforderlich).
– Des weiteren dürfen ab dem 27.04. Kinder Alleinerziehender in die Betreuungsangebote aufgenommen werden, soweit keine andere Betreuung nach Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes möglich ist. Die genauen gesetzlichen Regelungen werden noch bekanntgegeben.
– Bitte informieren Sie sich über www.mags.nrw.de und www.mkffi.nrw.de